Sachverständiger für Einbauküchen und Möbel

Dipl.- Ing. Christoph Lechtermann

Christoph Lechtermann


Gerichtsgutachten

Unser Betreuungsgebiet umfasst mit Bremen, Bremerhaven und das nördliche Niedersachsen mit der Wesermarsch, dem Oldenburger Land, dem Ammerland und Ostfriesland bis hin zur Nordseeküste mit den Inseln.

Aus der Vielfältigkeit unserer Gutachtertätigkeit ein kleiner Überblick:

Prüfung der Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften und Normen,Ermittlung von Schadensursachen bspw. an Arbeitsplatten, Fronten und Korpen, Kostenüberprüfung bspw. bei Internetauktionen, Messung der Luftleistung von Dunstabzughauben, Quell- und Hitzeschäden am Mobilar,Prüfung von Lackoberflächen oder Emissionsprüfungen bei Holzwerkstoffen.




Honorar und Ersatz für Aufwendungen

Der Tätigkeit und dem Auftrag liegt in der Regel der gerichtliche Beschluß zugrunde. Unsere Honararvergütung für den erforderlichen Zeitaufwand zum Aktenstudium,Reisezeiten zum Ortstermin,Begehung des Werkes,Vorbereitung,Ausarbeitung und Korrektur,sowie eventuelle Recherchen in Datenbanken,richtet sich nach dem JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz). Die Abrechnung erfolgt je angefangene ¼ Stunde.

Als Aufwandersatz werden die Kosten für Telefon, Porto, die gefahrenen Fahrzeugkilometer, Foto- und Kopierkosten, sowie Drittaufträge für Laboruntersuchungen etc. abgerechnet. Eine ggf. durchzuführende Ortsbegehung und die Fahrtkosten werden ab der beauftragten Niederlassung (Jever oder Bremen) berechnet.

Die Beträge verstehen sich zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Gerichtliche Anfragen, Aufträge und Schriftsätze können an unser elektronisches Postfach christoph.lechtermann@web.de-mail.de entsprechend der ZPO datensicher an uns übermittelt werden.