Versicherungsgutachten



Hierbei handelt es sich um eine Form eines Privatgutachtens.

Versicherungsgutachten werden bei Sach- und Haftpflichtschäden sowohl von der Versicherung wie auch von Versicherten / Geschädigten zur Ermittlung einer Schadensursache und Schadenshöhe herangezogen.

Bei einer Leistungspflicht des Versicherers können vom Sachverständigen Fragen bezüglich der fachgerechten Schadensbeseitigung und der hierfür anfallenden Kosten, sowie des möglichen Minderwertes beantwortet werden.

Auch besteht die Möglichkeit die Veranlassung der Schadensbeseitigung und deren Überwachung zu beauftragten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Plausibilitätsprüfung von Einbruchs-, Sach- und Haftpflichtschäden.

Ebenso könnten auch Gegengutachten durch den Versicherungsnehmer in Auftrag gegeben werden, um so mögliche Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft oder unterschiedliche Ansichten über die Schadenhöhe fachlich darzulegen.