Um einen möglichen Schaden zuverlässig bewerten zu können, ist vor einer Ortsbesichtigung die Prüfung spezifischer Unterlagen erforderlich. Hierbei ist zwischen den obligatorischen und den ergänzenden Unterlagen (nur für Einbauküchen) zu unterscheiden.


obligatorischen Unterlagen


 o  kurze Beschreibung der Beanstandung(en)
 o  Kaufvertrag / Rechnung
 o  Lieferschein
 o  bisherige Reklamations- / Mangelschreiben


ergänzende Unterlagen


 o  Montageprotokoll
 o  Auflistung der einzelnen Möbelschranktypen
 o  Aufstellung der (Elektro-)Geräte
 o  Grundrisszeichnung
 o  Ansichtszeichnung(en)
 o  Objektfotos


Die uns zur Verfügung zu stellenden Unterlagen erbitten wir bei einer Beauftragung vorab in Kopie auf dem Postweg an unsere Büroanschrift oder als PDF-Datei per Email.