Sachverständiger für Einbauküchen und Möbel

Dipl.- Ing. Christoph Lechtermann

Christoph Lechtermann


Privatgutachten

Mit einem Privatgutachten kann bspw. der Sach- und Schadensstand ausreichend dem Gericht nahegebracht werden.

Auch wird vom Rechtsanwalt / Rechtsbeistand vielfach schon für ein Beratungsgespräch ein Gutachten benötigen, damit er in die Lage versetzt wird,die oft schwierige Sachlage richtig zu erfassen und darauf basierend seinem Mandanten einen Rat zu erteilen und letztendlich die Erfolgs-aussichten und Risiken eines Gerichtsverfahrens einschätzen zu können.


Beispiel Schaden am Unterschrank Beispiel Schaden am Unterschrank Beispiel Schaden am Oberschrank

Im Rahmen der Kostenerstattung eines gewonnen Prozesses stellt sich für den Rechtssuchenden die Frage, inwieweit auch die Kosten eines zuvor eingeholten aussergerichtlichen Gutachtens von der Gegenseite zu erstatten sind. In der Regel sehen die Gerichte die Kosten des Privatgutachtens als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung an und können daher gegen den Gegner festgesetzt werden.