Dipl.- Ing. Christoph Lechtermann
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für Einbauküchen und industriell gefertigte Kastenmöbel
Honorar | Vergütung
Gerichtsgutachten
Unsere Honararvergütung und der Ersatz für Aufwendungen bei Gerichtsgutachten erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen - dem JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz).
Privat- und Versicherungsgutachten
Unsere Honararvergütung und der Ersatz für Aufwendungen bei Privat- und Versicherungsgutachten erfolgt nach den vor Auftragserteilung fest zu legenden vertraglichen Vereinbarungen.
Das Honorar für den erforderlichen Zeitaufwand zum Aktenstudium, Reisezeiten zum Ortstermin, Begehung des Werkes, Vorbereitung, Ausarbeitung und Korrektur, sowie eventuelle Recherchen in Datenbanken, erfolgt in Anlehnung an das JVEG (§§ 8,9 und 12) mit einem einheitlichen Stundensatz. Die Abrechnung erfolgt je angefangene ¼ Stunde.
Als Aufwandersatz werden die Kosten für Telefon, Porto, die gefahrenen Fahrzeugkilometer ab beauftragtem Büro, Foto- und Kopierkosten, sowie Drittaufträge für Laboruntersuchungen etc. abgerechnet.
Die Beträge verstehen sich zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

unsere Leistungen