der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
sachkundig
objektiv
vertrauenswürdig

unabhängig der Beauftragung von einem Gerichtsgutachten, einem Privatgutachten, einem Schiedsgutachten, einem Versicherungs- Gutachten,
einem Verkehrswert- Gutachten in Nachlassangelegenheiten oder einer Fertigstellungsbescheinigung nach § 641a BGB !
unsere Leistungen