der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige



  sachkundig

  objektiv

  vertrauenswürdig





unabhängig der Beauftragung von einem Gerichtsgutachten, einem Privatgutachten, einem Schiedsgutachten, einem Versicherungs- Gutachten, einem Verkehrswert- Gutachten in Nachlassangelegenheiten oder einer Fertigstellungsbescheinigung nach § 641a BGB !